Gültig für Angebote der Teammotion GmbH & Co. KG im Kletterwald Osnabrück und im Hochseilgarten Bad Oeynhausen

§ 1 Angebote der Teammotion GmbH & Co. KG
Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.

§ 2 Stornierung von Veranstaltungen
Schriftlich bestätigte Termine für Veranstaltungen können bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bis 2 Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig kostenlos einen Ersatztermin benennen. Bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung (max. 15% der vereinbarten Honorare oder Pauschalen), bei Absagen kürzer als einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Honorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Anfallende Stornierungsgebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet die Teammotion GmbH & Co. KG die volle Veranstaltungsgebühr. Dabei wird unter einer „fristgerechten Absage“ ein Absage am spätestens 2. Tag vor dem vereinbarten Termin verstanden. Wird eine Veranstaltung erst 2 Tage vor dem vereinbarten Termin gebucht, dann ist spätestens am Vortag der festgesetzten Veranstaltung kostenfrei telefonisch oder elektronisch zu stornieren. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt binnen 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Teammotion GmbH & Co. KG berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 %. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§ 4 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Ersatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt, insbesondere durch die Wetterlage beeinflusste Änderungen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Teammotion GmbH & Co. KG bemüht sich unter diesen Umständen um ein Ausweichtermin.

§ 5 Seminarannulierung
Bei Ausfall des Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Die Teammotion GmbH & Co. KG bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.
Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 7 Urheberrechte
Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 8 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung.
Nicht berechtigt zur Benutzung des Parks sind Personen, die an einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche beim Begehen des Parks eine Gefahr für die Sicherheit des Teilnehmers oder anderer Personen darstellen könnte.
Personen, die alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt an Veranstaltungen der Teammotion GmbH & Co. KG teilzunehmen. Sollte vor oder während einer Veranstaltung festgestellt werden, dass Teilnehmer alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, ist der Betreiber und das Personal der Teammotion GmbH & Co. KG berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen. Die kosten der Veranstaltung trägt der Auftraggeber im vollen Umfang.

§ 9 Haftung
Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
Die Teammotion GmbH & Co. KG haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von Trainern der Teammotion GmbH & Co. KG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Die Teilnehmer werden von der Teammotion GmbH & Co. KG über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Die Teammotion GmbH & Co. KG übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich auf Grund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Osnabrück

§ 11 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Widersprechen können Sie § 1 – § 11 nur schriftlich und spätestens 2 Tage nach Erhalt dieses Schreibens. Sollten Sie dieses Schreiben frühestens 2 Tage vor der angesetzten Veranstaltung erhalten, ist spätestens am Vortag des angesetzten Veranstaltungstermin den § 1 – § 11 zu widersprechen. Bei einem Widerspruch Ihrerseits kommt kein Vertragsverhältnis zustande.

Gültig für Angebote von externen Veranstaltern

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters Wolfram Kleis
Stand 05/2010

1. Anmeldung/Bestätigung
a) Die Anmeldung muss schriftlich auf dem übersandten Anmeldeformular vorgenommen werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu entrichten. Erst durch die 10%ige Anzahlung, das unterschriebene Anmeldeformular und die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters kommt der Reisevertrag zustande.
b) Die Leistungen des Veranstalters richten sich nach der der Buchung zugrunde liegenden aktuellen Leistungsbeschreibung sowie den Unterlagen und diesen Bedingungen.

2. Zahlung der Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist nach Abschluss des Vertrages und nach Erhalt der Unterlagen Zug um Zug zu zahlen, spätestens jedoch 14 Tage vor Antritt der Reise.

3. Umbuchung/Ersatzperson
Tritt der Teilnehmer/in mehr als 35 Tage vor Beginn zurück und lässt sich gleichzeitig durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,– € erhoben. Alle Änderungswünsche müssen schriftlich unter Beifügung aller bis dahin erhaltenen Unterlagen angemeldet werden. Für die Gebührenberechnung ist das Datum des Eingangs beim Veranstalter entscheidend.

4. Rücktritt des Teilnehmers/ der Teilnehmerin
Der Teilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann der Veranstalter Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je Teilnehmer/in verlangen:
bis zum 35. Tag vor Beginn: 8 % des Preises;
vom 35. bis 22. Tag vor Beginn: 15 % des Preises; vom 21. bis 15. Tag vor Beginn: 25 % des Preises; vom 14. bis 7. Tag vor Beginn: 45 % des Preises;
ab dem 6. Tag vor Beginn: 55 % des Preises;‘
im Falle des unangekündigten Nichtantritts 100 %.
Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann dieser geltend gemacht werden.

5. Rücktritt/Kündigung und Programmänderung durch den Veranstalter
a) Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer/in trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine/ihre weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Teilnehmer/innen nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer/in sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Den Anordnungen des Veranstalters ist deshalb Folge zu leisten. Dies gilt im besonderen Maße für Maßnahmen, die die Sicherheit der Teilnehmer/innen und des Veranstalters angehen. Dem Veranstalter steht in diesem Falle die Teilnahmegebühr weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben im übrigen unberührt.
b) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Beim Unterschreiten dieser Zahl ist der Veranstalter berechtigt 15. Tage vor Reiseantritt die Veranstaltung abzusagen. Die einbehaltene Gebühr wird in diesem Fall unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 12 Personen.
c) Eine Annullierung der Reise behält sich der Veranstalter ausdrücklich für den Fall vor, dass er erkrankt und kein Ersatz gefunden werden kann. In diesem Fall wird die anteilige Kursgebühr unverzüglich erstattet.
d) Ein weitergehender Anspruch aus den Punkten 6. b. u. c., auch wenn die Reise schriftlich bestätigt wurde,
ist ausgeschlossen.
e) Etwaige Programmänderungen, z. B. bedingt durch Schlechtwetter, behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

6. Haftung, Versicherungen
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der schriftlich bestätigten Leistungen. Er verpflichtet sich, diese ordnungsgemäß durchzuführen. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden. Für seine physische und psychische Eignungen zu den Aktivitäten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich; er verpflichtet sich, alle von dem Veranstalter hierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge von Nichtbeachtung von Hinweisen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Anreise, auch nicht im Rahmen von Fahrgemeinschaften. Mängel während der Veranstaltung sind unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Teilnahme an der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt, so kann der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Jeder Teilnehmer ist für seinen/ihren ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, die von den Teilnehmern/innen verursacht wurden. Empfohlene Versicherungen: Unfall- Kranken- u. Reisegepäck-versicherung, Haftpflicht- u. Reiserücktrittskosten- u. Reiseabbruchversicherung, Auslandsreisekranken-versicherung.

7. Verjährung der Ansprüche
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertragsmäßigen Reisedauer gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der vertragsmäßigen Reisedauer.

8. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.

9. Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Ansprüche wegen Nichterbringung sind innerhalb von einem Monat nach vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

10. Allgemeines
Sämtliche Angaben der Veranstaltungen über Programm, Leistungen, Termine und Preise und Bedingungen entsprechen dem Stand der bereits übersandten Informationen. Änderungen und Berichtigungen aufgrund von Druckfehlern bleiben vorbehalten. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 10 % vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger, z. B. Unterkünfte, nachweisbar in dem Rahmen unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen über 10 % kann der Teilnehmer/in kostenfrei zurücktreten. Durch die Anmeldung werden die o.a. Bedingungen anerkannt.